Elektronische Einlegung eines Widerspruchs
Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Weg übermitteln
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Kreishandwerkerschaft Ebersberg und der angschlossenen Innungen elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten.
Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur .