Aktuelles
Einreichung von Berufsausbildungsverträgen für Schreiner und Zimmerer
Berufsausbildungsverträge für Schreiner und Zimmerer können ab sofort ohne vorliegendes Abschlusszeugnis des Berufsgrundschuljahres eingereicht werden. Hierbei muss dann das Zwischenzeugnis beigelegt werden. Das Abschlusszeugnis muss nachgereicht werden.