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Einreichung von Berufsausbildungsverträgen für Schreiner und Zimmerer 

Berufsausbildungsverträge für Schreiner und Zimmerer können ab sofort ohne vorliegendes Abschlusszeugnis des Berufsgrundschuljahres eingereicht werden. Hierbei muss dann das Zwischenzeugnis beigelegt werden. Das Abschlusszeugnis muss nachgereicht werden.