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Ferienjobs für Schüler - Jugendarbeitsschutzgesetz und Steuer- und Sozialversicherungsschutz beachten

Viele Schüler nutzen die Schulferien, um durch einen Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Aber auch bei Aushilfstätigkeiten in den Ferien ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Das Gesetz schützt Kinder und Jugendliche vor Tätigkeiten, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind, die sie gefährden oder für sie ungeeignet sind.

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren dürfen während der Schulferien arbeiten, jedoch für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Für bestimmte Tätigkeiten gelten Ausnahmen von dieser Begrenzung. Grundsätzlich darf diese Personengruppe nicht mehr als acht Stunden täglich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Für sie gilt die 5-Tage-Woche und eine Arbeitsruhe an Samstagen und Sonntagen. Weitere Regelungen betreffen Pausen und Art der Tätigkeiten.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Klare Sache". Sie kann von der Homepage des Bundesarbeitsministeriums unter der Rubrik "Publikationen" im PDF-Format heruntergeladen werden.
 Die Adresse lautet www.bma.bund.de.

Steuertipps und Sozialversicherungstipps für Ferienarbeiter gibt übrigens eine Fibel des Bayerischen Finanzministeriums. Sie kann im Internet unter www.stmf.bayern.de eingesehen werden, ist jedoch nicht als Download verfügbar.